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Firmengründung / Errichtung von Strukturen

Das liechtensteinische Recht eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Anlage und Verwaltung von Vermögen, für Nachfolgeregelungen, für den Vermögensschutz und für die Abwicklung internationaler Geschäfte.

 

Wir beraten unsere Kunden bei der Wahl der für ihre Bedürfnisse geeigneten Rechtsform. Dank unseres weltweiten Netzwerks bieten wir Unterstützung bei der Errichtung von Trusts, privat- und gemeinnützigen Stiftungen sowie liechtensteinischen und ausländischen Gesellschaften.

 

Wir übernehmen für unsere Kunden auch die Verwaltung und Geschäftsführung von Gesellschaften, Trusts und Stiftungen sowie deren Vertretung gegenüber in- und ausländischen Behörden.

Mit langjähriger Erfahrung für die steuer-, erb- und handelsrechtlichen Aspekte beraten wir Sie umfassend bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform und Ausgestaltung der entsprechenden Verträge.

Das liechtensteinische Gesellschaftsrecht, kodifiziert im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), stammt aus dem Jahr 1926 und wurde seither mehrfach novelliert, so umfassend im Jahr 2009 hinsichtlich des Stiftungsrechts.

Das PGR stellt eine Vielzahl von Gesellschaftsformen zur Verfügung, von denen für die Rolle des Fürstentums Liechtenstein als internationaler Finanzplatz in erster Linie die Stiftung, die Anstalt und die Aktiengesellschaft Bedeutung erlangt haben. 

Das Fürstentum Liechtenstein hat zudem als einziges kontinentaleuropäisches Land in der Form der Treuhänderschaft den Trust des Common Law in seine Rechtsordnung übernommen. 

Das PGR belässt durch die im Vergleich mit anderen Staaten geringe Anzahl zwingender Rechtsvorschriften einen grossen Freiraum für individuelle Lösungen.
 

Welche Rechtsform für Sie die Beste ist, hängt ganz von Ihren Anforderungen ab. Gerne ermitteln wir Ihren genauen Bedarf, um zusammen mit Ihnen eine passgenaue Lösung zu erarbeiten.

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